Atypischer Einzelfall Und Allgemeines Gesetz: Die Berucksichtigung Atypischer Sachverhalte Im Zusammenspiel Von Rechtsetzung Und Gebundener Rechtsanwe (in German)
Atypischer Einzelfall Und Allgemeines Gesetz: Die Berucksichtigung Atypischer Sachverhalte Im Zusammenspiel Von Rechtsetzung Und Gebundener Rechtsanwe (in German)
Atypischer Einzelfall Und Allgemeines Gesetz: Die Berucksichtigung Atypischer Sachverhalte Im Zusammenspiel Von Rechtsetzung Und Gebundener Rechtsanwe (in German) - Weber, Max
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Atypischer Einzelfall Und Allgemeines Gesetz: Die Berucksichtigung Atypischer Sachverhalte Im Zusammenspiel Von Rechtsetzung Und Gebundener Rechtsanwe (in German)
Weber, Max
Synopsis "Atypischer Einzelfall Und Allgemeines Gesetz: Die Berucksichtigung Atypischer Sachverhalte Im Zusammenspiel Von Rechtsetzung Und Gebundener Rechtsanwe (in German)"
Gesetze sollen grundsatzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berucksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fallen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen fuhren. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Harte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmassigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhaltnismassigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemass ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsatzlich eine Verhaltnismassigkeitsprufung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stosst dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Moglichkeit zur Kompensation atypischer Harten bietet schliesslich der allgemeine Aufopferungsgedanke.