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Wechselwirkungen Zwischen Art. 6 Emrk Und Nationalem Strafverfahrensrecht (in German)
Albrecht, Anna H.
Synopsis "Wechselwirkungen Zwischen Art. 6 Emrk Und Nationalem Strafverfahrensrecht (in German)"
Das Recht auf ein faires Verfahren gemass Art. 6 der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewahrleistet nach der standigen Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt ("overall fairness"). Verkurzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten konnen danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Massstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlagige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewahrleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.