Ideen Zu Einer Reinen Phänomenologie Und Phänomenologischen Philosophie: Phänomenologische Untersuchungen Zur Konstitution (in German) - Husserl, Edmund ; Biemel, Marly
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Ideen Zu Einer Reinen Phänomenologie Und Phänomenologischen Philosophie: Phänomenologische Untersuchungen Zur Konstitution (in German)
Husserl, Edmund ; Biemel, Marly
Synopsis "Ideen Zu Einer Reinen Phänomenologie Und Phänomenologischen Philosophie: Phänomenologische Untersuchungen Zur Konstitution (in German)"
Erkliirung der Abkurzungen: H. = Husserl, L. = Landgrebes Fassung, St. = Steins Fassung, Hrsg. = Herausgeber, Ms. = Manuskript. 1 Die KapitelUberschrift isi Zusatz von H. in L. II Randbemerkungen von H. in L. zum ersten Kapitel: Schlecht zusammengestellte und schlecht ausgearbeitete Manuskripte, eigentIich iiberhaupt nicht ausgearbeitet. Dieses Kapitel muB vollig neu ausgearbeitet werden. 1\ 1,7 Nach -. . . zu gebrauchen pflegt in L. folgender, von II. mit dem deleatur-Zeichen versehene Text: Gehen wir dann der Korrelation zwi- schen Erfahrung und Natur nach; nehmen wir den Ausgang von der Erfahrung von der Seite des BewuBtseins aus, so ist unter Erfahrung zunachst ein beliebiges BewuBtsein verstanden, in dem uns indivi- duelle Realitaten, und zwar raumlich-zeitlich ausg dehnte zur Gege- benheit kommen. Wir unterscheiden das Erfahrungsdenken, das Den- J. i: en, das aus Erfahrungen seine Rechtsgriinde schopft, und die Er- fahrungen selbst. Diese sind Akte, in denen die raumlich-zeitlichen Gegenstandlichkeiten, naher: Dinge, dingliche Eigenschaften, ding- liche Vorgange usw. in anschaulicher Weise und dabei als daseiend bewuBt sind. Unter den anschaulichen Akten stehen an erster Stelle die Wahrnehmungen: in ihnen ist das Gegenstandliche als leibhaft Gegenwartiges bewuBt. Ihnen stehen gegeniiber die Erinnerungen, die phanomenologisch charakterisiert sind als Vergegenwartigungen frii- herer Erfahrungen des sich erinnernden Subjekts. Ihr Gegenstand- liches ist charakterisiert als leibhaft gegenwartig Gewesenes. 1m Ver- gleic: l mit der Erinnerung ist die Wahrnehmung originare Erfahrung. Die Erinnerung ist nieht-originar. Ahnliches gilt flir andere Vergegen- wartigungen. Die soeben gegebenen Bestimmungen sind aber zu weite.