Organisatorische Ruckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 gg auf die Ausgestaltung Beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: Eine un (in German)
Organisatorische Ruckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 gg auf die Ausgestaltung Beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: Eine un (in German)
Organisatorische Ruckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 gg auf die Ausgestaltung Beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: Eine un (in German) - Hoof, Karsten
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Organisatorische Ruckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 gg auf die Ausgestaltung Beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: Eine un (in German)
Hoof, Karsten
Synopsis "Organisatorische Ruckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 gg auf die Ausgestaltung Beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: Eine un (in German)"
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsachliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu offentlichen Amtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Massstab der Wirksamkeitsprufung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berucksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein offentliches Amt nun zwar ein formell luckenloser Primarrechtsschutz eingeraumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschrankt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behordlichen Auswahlverfahrens gewahrleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.